Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-10-25, 7 Ca 3593/19

7 Ca 3593/19Arbeitsgericht25.10.2019

Regest

Der Gegenstandswewrt der datenschutzrechtlichen Auskunft beträgt grds. mit 500,00 Euro.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 3593/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-25

Aktenzeichen: 7 Ca 3593/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2019:1025.7CA3593.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Der Gegenstandswewrt der datenschutzrechtlichen Auskunft beträgt grds. mit 500,00 Euro.

Tenor

wird der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 RVG wie folgt festgesetzt:

  • Für das Verfahren und den Vergleich auf 33.833,33 €.

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