7 Ca 3593/19•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-10-25, 7 Ca 3593/19
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-10-25, 7 Ca 3593/19
7 Ca 3593/19Arbeitsgericht25.10.2019
Regest
Der Gegenstandswewrt der datenschutzrechtlichen Auskunft beträgt grds. mit 500,00 Euro.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 3593/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-25
Aktenzeichen: 7 Ca 3593/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2019:1025.7CA3593.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Der Gegenstandswewrt der datenschutzrechtlichen Auskunft beträgt grds. mit 500,00 Euro.
Tenor
wird der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gemäß § 33 RVG wie folgt festgesetzt:
- Für das Verfahren und den Vergleich auf 33.833,33 €.
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