9 Ca 2039/19•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-09-12, 9 Ca 2039/19
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-09-12, 9 Ca 2039/19
9 Ca 2039/19Arbeitsgericht12.09.2019
Regest
„Zur Wirksamkeit einer Höchstbetragsklausel in einem Sozialplan, die vorliegend weder gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters nach § 7 Abs. 1, 2 AGG noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 75 Abs. 1 BetrVG verstößt.“
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 9 Ca 2039/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-12
Aktenzeichen: 9 Ca 2039/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2019:0912.9CA2039.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
„Zur Wirksamkeit einer Höchstbetragsklausel in einem Sozialplan, die vorliegend weder gegen das Benachteiligungsverbot wegen des Alters nach § 7 Abs. 1, 2 AGG noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 75 Abs. 1 BetrVG verstößt.“
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
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- Streitwert der Entscheidung: 57.456,13 €.
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- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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