14 Ca 1816/19•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-08-02, 14 Ca 1816/19
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2019-08-02, 14 Ca 1816/19
14 Ca 1816/19Arbeitsgericht02.08.2019
Regest
Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Verweigerung von Brückenteilzeit bzw. "verkürzte Vollzeit" nach MTV Metall- und Elektro NRW bzw. § 9a TzBfG
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 1816/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-02
Aktenzeichen: 14 Ca 1816/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2019:0802.14CA1816.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Leitsätze
Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Verweigerung von Brückenteilzeit bzw. "verkürzte Vollzeit" nach MTV Metall- und Elektro NRW bzw. § 9a TzBfG
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit der Klägerin auf 28 Stunden pro Woche rückwirkend ab dem 01.04.2019 bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage Dienstag bis Freitag zuzustimmen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert beträgt 6.236,42 €.
4. Die Berufung wird – soweit sie nicht ohnehin zulässig ist – nicht gesondert zugelassen.
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