14 Ca 3722/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-10-26, 14 Ca 3722/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-10-26, 14 Ca 3722/18
14 Ca 3722/18Arbeitsgericht26.10.2018
Regest
Zur Auslegung eines Aufhebungsvertrages bei zugesagter Ausgleichszahlung für Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld (hier: kein Vollausgleich für Minderung der Anspruchsdauer nach § 148 SGB III)
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 3722/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-26
Aktenzeichen: 14 Ca 3722/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:1026.14CA3722.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14.Kammer
Leitsätze
Zur Auslegung eines Aufhebungsvertrages bei zugesagter Ausgleichszahlung für Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld (hier: kein Vollausgleich für Minderung der Anspruchsdauer nach § 148 SGB III)
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Der Streitwert beträgt 11.255,40 €.
-
Die Berufung wird - soweit sie nicht ohnehin zulässig ist - nicht gesondert zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.