Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-10-04, 7 Ca 2844/18

7 Ca 2844/18Arbeitsgericht04.10.2018

Regest

Zu den Grenzen der Rechtskraft eines Beschlusses des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich. Hier: Kürzung der beamtenähnlichen Versorgung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 LBeamtVG (juris: BeamtVG NW 2016) aufgrund des Versorgungsausgleichs trotz Nennung eines anderen Versorgungsschuldners im Beschluss des Amtsgerichts, weil der am Versorgungsausgleich beteiligte Ruhegeldempfänger andernfalls entgegen § 242 BGB eine formale Rechtsposition unzulässig ausnützen würde.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2844/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-10-04

Aktenzeichen: 7 Ca 2844/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:1004.7CA2844.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Zu den Grenzen der Rechtskraft eines Beschlusses des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich. Hier: Kürzung der beamtenähnlichen Versorgung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 LBeamtVG (juris: BeamtVG NW 2016) aufgrund des Versorgungsausgleichs trotz Nennung eines anderen Versorgungsschuldners im Beschluss des Amtsgerichts, weil der am Versorgungsausgleich beteiligte Ruhegeldempfänger andernfalls entgegen § 242 BGB eine formale Rechtsposition unzulässig ausnützen würde.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert beträgt 11.446,78 €.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.

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