7 Ca 2844/18•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-10-04, 7 Ca 2844/18
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-10-04, 7 Ca 2844/18
7 Ca 2844/18Arbeitsgericht04.10.2018
Regest
Zu den Grenzen der Rechtskraft eines Beschlusses des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich. Hier: Kürzung der beamtenähnlichen Versorgung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 LBeamtVG (juris: BeamtVG NW 2016) aufgrund des Versorgungsausgleichs trotz Nennung eines anderen Versorgungsschuldners im Beschluss des Amtsgerichts, weil der am Versorgungsausgleich beteiligte Ruhegeldempfänger andernfalls entgegen § 242 BGB eine formale Rechtsposition unzulässig ausnützen würde.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2844/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-04
Aktenzeichen: 7 Ca 2844/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:1004.7CA2844.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Zu den Grenzen der Rechtskraft eines Beschlusses des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich. Hier: Kürzung der beamtenähnlichen Versorgung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 LBeamtVG (juris: BeamtVG NW 2016) aufgrund des Versorgungsausgleichs trotz Nennung eines anderen Versorgungsschuldners im Beschluss des Amtsgerichts, weil der am Versorgungsausgleich beteiligte Ruhegeldempfänger andernfalls entgegen § 242 BGB eine formale Rechtsposition unzulässig ausnützen würde.
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert beträgt 11.446,78 €.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.
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