15 Ca 3392/17•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-02-08, 15 Ca 3392/17
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-02-08, 15 Ca 3392/17
15 Ca 3392/17Arbeitsgericht08.02.2018
Regest
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 15 Ca 3392/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-08
Aktenzeichen: 15 Ca 3392/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0208.15CA3392.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Leitsätze
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
Tenor
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1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 150,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2016 zu zahlen.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.308,65 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 870,05 € brutto seit dem 29.06.2017, aus weiteren 334,40 € brutto seit dem 08.07.2017 und aus weiteren 167,20 € brutto seit dem 14.07.2017 zu zahlen.
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3. Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis das Abkommen vom 13.05.2016 über die ERA-Entgelte der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen zwischen dem Metall NRW Verband der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen e.V. und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen Anwendung findet.
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4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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5. Der Streitwert wird auf 5.501,15 € festgesetzt.
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6. Die Berufung wird, soweit sie nicht ohnehin zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.
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