13 Ca 1659/17•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-07-21, 13 Ca 1659/17
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-07-21, 13 Ca 1659/17
13 Ca 1659/17Arbeitsgericht21.07.2017
Regest
Versetzung eines Redakteurs einer Wirtschaftszeitschrift von der Print- in die Online-Redaktion; Gleichwertigkeit der Tätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung eines tariflichen Vergütungsgruppensystems (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rdnr. 37, BAGE 134, 296-307 = juris).
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ca 1659/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-21
Aktenzeichen: 13 Ca 1659/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2017:0721.13CA1659.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
Versetzung eines Redakteurs einer Wirtschaftszeitschrift von der Print- in die Online-Redaktion; Gleichwertigkeit der Tätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung eines tariflichen Vergütungsgruppensystems (vgl. BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rdnr. 37, BAGE 134, 296-307 = juris).
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Redakteur für das Ressort "Innovation & Digitales" mit Verantwortlichkeit für titelfähige Dossiers, Spezials und Reports, insbesondere aus dem Bereich neue Energien/Nachhaltigkeit zu beschäftigen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 75% dem Kläger und zu 25% der Beklagten auferlegt.
4.Der Streitwert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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