1 Ca 1750/17•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-07-14, 1 Ca 1750/17
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2017-07-14, 1 Ca 1750/17
1 Ca 1750/17Arbeitsgericht14.07.2017
Regest
Zur Anrechnung von Barleistungen auf den zustehenden Tariflohn.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 1 Ca 1750/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-14
Aktenzeichen: 1 Ca 1750/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2017:0714.1CA1750.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Leitsätze
Zur Anrechnung von Barleistungen auf den zustehenden Tariflohn.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.871,66 Euro festgesetzt.
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