Arbeitsgericht Düsseldorf, 2015-12-04, 1 BV 138/15

1 BV 138/15Arbeitsgericht04.12.2015

Regest

Im Fall der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung besteht im Fall der Entscheidung der Arbeitgeberin, zukünftig eine unternehmensübergreifende Re-gelung zu treffen, ein subjektives Regelungsunvermögen des örtlichen Betriebsrates. Eine durch ein Verfahren des örtlichen Betriebsrates eingesetzte Einigungsstelle ist mithin unzuständig.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 1 BV 138/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-04

Aktenzeichen: 1 BV 138/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2015:1204.1BV138.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: .

Normen: .

Leitsätze

Im Fall der Kündigung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung besteht im Fall der Entscheidung der Arbeitgeberin, zukünftig eine unternehmensübergreifende Re-gelung zu treffen, ein subjektives Regelungsunvermögen des örtlichen Betriebsrates. Eine durch ein Verfahren des örtlichen Betriebsrates eingesetzte Einigungsstelle ist mithin unzuständig.

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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