5 Ca 5980/12•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2013-03-28, 5 Ca 5980/12
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2013-03-28, 5 Ca 5980/12
5 Ca 5980/12Arbeitsgericht28.03.2013
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 5 Ca 5980/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-28
Aktenzeichen: 5 Ca 5980/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2013:0328.5CA5980.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
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Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.993,85 EUR (i.W. zwölftausendneunhundertdreiundneunzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2012 zu bezahlen.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Gehaltstarifverträge beziehungsweise Entgelttarifverträge für die Hessische Metallindustrie in der jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
4.Der Streitwert beträgt 53.422,78 €.
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