Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-09-20, 5 Ca 3152/12

5 Ca 3152/12Arbeitsgericht20.09.2012

Regest

Das besondere Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ergibt sich nicht aus der möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf noch veränderbarer Versorgungsansprüche.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 5 Ca 3152/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-20

Aktenzeichen: 5 Ca 3152/12

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0920.5CA3152.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: .

Leitsätze

Das besondere Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ergibt sich nicht aus der möglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf noch veränderbarer Versorgungsansprüche.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3.Der Streitwert beträgt 4.000,00 €.

4.Eine besondere Zulassung der Berufung findet nicht statt.

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