12 Ca 5349/12•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-04, 12 Ca 5349/12
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-04, 12 Ca 5349/12
12 Ca 5349/12Arbeitsgericht04.03.2012
Regest
Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungsordnung bei der Berechnung der Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte jeweils an die unterschiedlichen tarifvertraglichen Vergütungssysteme anknüpft.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 5349/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-04
Aktenzeichen: 12 Ca 5349/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0304.12CA5349.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zu beanstanden, wenn die Versorgungsordnung bei der Berechnung der Betriebsrente für Arbeiter und Angestellte jeweils an die unterschiedlichen tarifvertraglichen Vergütungssysteme anknüpft.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 3.745,44 €
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.