9 Ca 2611/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-15, 9 Ca 2611/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2012-02-15, 9 Ca 2611/11
9 Ca 2611/11Arbeitsgericht15.02.2012
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 9 Ca 2611/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 9 Ca 2611/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2012:0215.9CA2611.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
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Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin nach deren Ausscheiden aus den Diensten der Beklagten nach Vollendung des 60. Lebensjahres die zusagten Leistungen gemäß den Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung (AHV) vom 01.07.1959 in der gültigen Fassung vom 05.11.1991 zu erbringen, auch wenn die Klägerin noch keine Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und ohne dass eine fiktive Rentenleistung angerechnet wird.
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2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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3. Der Streitwert wird auf 57.003,84 € festgesetzt.
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4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen
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