Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-13, 7 Ca 2178/11

7 Ca 2178/11Arbeitsgericht13.09.2011

Regest

1. Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer, in einer Betriebsvereinbarung geregelten und arbeitsvertraglich in Bezug genommenen, Versetzungsklausel im Rahmen einer durch einen Interessenausgleich beschriebenen Umstrukturierungsmaßnahme. 2. Einzelfallentscheidung zum Vorliegen von "betrieblichen Erfordernissen" im Rahmen der Versetzung eines Mitarbeiters von Nürnberg nach Düsseldorf bei Vorliegen eines Ingteressenausgleichs.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2178/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-13

Aktenzeichen: 7 Ca 2178/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:0913.7CA2178.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 77 Abs. 3 BetrVG, § 1 Abs. 2 kSchG, § 8 Abs. 4 TzBfG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer, in einer Betriebsvereinbarung geregelten und arbeitsvertraglich in Bezug genommenen, Versetzungsklausel im Rahmen einer durch einen Interessenausgleich beschriebenen Umstrukturierungsmaßnahme.

Einzelfallentscheidung zum Vorliegen von "betrieblichen Erfordernissen" im Rahmen der Versetzung eines Mitarbeiters von Nürnberg nach Düsseldorf bei Vorliegen eines Ingteressenausgleichs.

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 12.07.2011 bleibt aufrecht erhalten.

  2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Der Streitwert beträgt 3.535,08 €.

  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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