Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-13, 7 Ca 2177/11

7 Ca 2177/11Arbeitsgericht13.09.2011

Regest

1. Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer tarifvertraglich geregelten Versetzungsklausel im Rahmen einer durch einen Interessenausgleich beschriebenen Umstrukturierungsmaßnahme. 2. Einzelfallentscheidung zum Vorliegen von "betrieblichen Erfordernissen" und der Beachtung "billigen Ermessens" im Rahmen der Versetzung eines Mitarbeiters von München nach Düsseldorf bei Vorliegen eines Interessenausgleichs. 3. Einzelfallentscheidung zu Privilegierung gemäß § 310 Abs. 4 S. 3 BGB bezüglich einzelvertraglich in Bezug genommener Tarifregelungen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2177/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-13

Aktenzeichen: 7 Ca 2177/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:0913.7CA2177.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 117 BetrVG i.V.m. § 99 BetrVG, § 106 GewO, § 301 Abs. 4 S. 3 BGB

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer tarifvertraglich geregelten Versetzungsklausel im Rahmen einer durch einen Interessenausgleich beschriebenen Umstrukturierungsmaßnahme.

Einzelfallentscheidung zum Vorliegen von "betrieblichen Erfordernissen" und der Beachtung "billigen Ermessens" im Rahmen der Versetzung eines Mitarbeiters von München nach Düsseldorf bei Vorliegen eines Interessenausgleichs.

Einzelfallentscheidung zu Privilegierung gemäß § 310 Abs. 4 S. 3 BGB bezüglich einzelvertraglich in Bezug genommener Tarifregelungen.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.Der Streitwert beträgt 3.099,64 €.

4.Die Berufung wird über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus nicht zugelassen.

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