Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-12, 11 Ca 2059/11

11 Ca 2059/11Arbeitsgericht12.07.2011

Regest

1. Der Arbeitgeber kann eine individualvertraglich zur Versetzung des Arbeitnehmers berechtigt sein, wenn es im Arbeitsvertrag heißt, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Datum eingestellt wird und der Beschäftigungsort bezeichnet wird, sich aus dem Arbeitsvertrag allerdings nicht ergibt, dass der Beschäftigungsort dauerhaft gelten soll. 2. Zur Auslegung einer tarifvertraglichen Versetzungsklausel

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 Ca 2059/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-12

Aktenzeichen: 11 Ca 2059/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:0712.11CA2059.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: § 106 GewO

Leitsätze

  1. Der Arbeitgeber kann eine individualvertraglich zur Versetzung des Arbeitnehmers berechtigt sein, wenn es im Arbeitsvertrag heißt, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Datum eingestellt wird und der Beschäftigungsort bezeichnet wird, sich aus dem Arbeitsvertrag allerdings nicht ergibt, dass der Beschäftigungsort dauerhaft gelten soll.

  2. Zur Auslegung einer tarifvertraglichen Versetzungsklausel

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.Der Streitwert beträgt 10.000,00 €.

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