11 Ca 2059/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-12, 11 Ca 2059/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-12, 11 Ca 2059/11
11 Ca 2059/11Arbeitsgericht12.07.2011
Regest
1. Der Arbeitgeber kann eine individualvertraglich zur Versetzung des Arbeitnehmers berechtigt sein, wenn es im Arbeitsvertrag heißt, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Datum eingestellt wird und der Beschäftigungsort bezeichnet wird, sich aus dem Arbeitsvertrag allerdings nicht ergibt, dass der Beschäftigungsort dauerhaft gelten soll. 2. Zur Auslegung einer tarifvertraglichen Versetzungsklausel
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 11 Ca 2059/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-12
Aktenzeichen: 11 Ca 2059/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:0712.11CA2059.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 106 GewO
Leitsätze
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Der Arbeitgeber kann eine individualvertraglich zur Versetzung des Arbeitnehmers berechtigt sein, wenn es im Arbeitsvertrag heißt, dass der Arbeitnehmer ab einem bestimmten Datum eingestellt wird und der Beschäftigungsort bezeichnet wird, sich aus dem Arbeitsvertrag allerdings nicht ergibt, dass der Beschäftigungsort dauerhaft gelten soll.
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Zur Auslegung einer tarifvertraglichen Versetzungsklausel
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Der Streitwert beträgt 10.000,00 €.
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