12 Ca 1656/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-20, 12 Ca 1656/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-20, 12 Ca 1656/11
12 Ca 1656/11Arbeitsgericht20.06.2011
Regest
Mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einem Dienstherrn werden bei der Berechnung der tariflichen Jahressonderzahlung zusammengerechnet. Zeiten der Unterbrechung führen nicht dazu, dass die Vorbeschäftigung im Kalenderjahr bei der Berechnung herausfällt.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 1656/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-20
Aktenzeichen: 12 Ca 1656/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:0620.12CA1656.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 20 Abs. 4 TV-L
Leitsätze
Mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einem Dienstherrn werden bei der Berechnung der tariflichen Jahressonderzahlung zusammengerechnet. Zeiten der Unterbrechung führen nicht dazu, dass die Vorbeschäftigung im Kalenderjahr bei der Berechnung herausfällt.
Tenor
1.E. c.nd wird verurteilt, 664,94 EUR (i.W. sechshundertvierundsechzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2009 an die Klägerin zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt e. c.nd.
3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 664,94 €.
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