1 Ca 2581/09•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-21, 1 Ca 2581/09
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-21, 1 Ca 2581/09
1 Ca 2581/09Arbeitsgericht21.08.2009
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 1 Ca 2581/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-21
Aktenzeichen: 1 Ca 2581/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2009:0821.1CA2581.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: .
Leitsätze
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Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.03.2009 nicht aufgelöst werden wird.
2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 60% und der Beklagten zu 40% auferlegt.
4.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 76.693,71Euro festgesetzt.
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