7 Ca 515/09•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-06-02, 7 Ca 515/09
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2009-06-02, 7 Ca 515/09
7 Ca 515/09Arbeitsgericht02.06.2009
Regest
Eine Regelung in einem Altersteilzeitvertrag, nach der der Arbeitnehmer Krankheitszeiträume in der Arbeitsphase, die den 6-Wochenzeitraum überschreiten, zur Hälfte nacharbeiten muss, ist nicht unangemesen i.S.d. § 307 BGB.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 515/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-02
Aktenzeichen: 7 Ca 515/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2009:0602.7CA515.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 307 BGB
Leitsätze
Eine Regelung in einem Altersteilzeitvertrag, nach der der Arbeitnehmer Krankheitszeiträume in der Arbeitsphase, die den 6-Wochenzeitraum überschreiten, zur Hälfte nacharbeiten muss, ist nicht unangemesen i.S.d. § 307 BGB.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Der Streitwert beträgt 6.400,00 €.
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