2 Ca 4794/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-03, 2 Ca 4794/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-11-03, 2 Ca 4794/08
2 Ca 4794/08Arbeitsgericht03.11.2008
Regest
Im Falle einer Verschmelzung kommt es ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung für die Frage der Anpassungsprüfung nach dem Betriebsrentengesetz nur noch auf die wirtschaftliche Lage des bestehenden Unternehmens an. Denn § 16 BetrAVG sieht eine fiktive Fortschreibung früherer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse nicht vor (Im Anschluss an BAG, Urt. v. 31.7.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG)
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 4794/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-03
Aktenzeichen: 2 Ca 4794/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:1103.2CA4794.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 16 BetrAVG
Leitsätze
Im Falle einer Verschmelzung kommt es ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung für die Frage der Anpassungsprüfung nach dem Betriebsrentengesetz nur noch auf die wirtschaftliche Lage des bestehenden Unternehmens an. Denn § 16 BetrAVG sieht eine fiktive Fortschreibung früherer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse nicht vor (Im Anschluss an BAG, Urt. v. 31.7.2007 - 3 AZR 810/05, AP Nr. 65 zu § 16 BetrAVG)
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt 8.983,12 €.
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