Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-29, 2 Ca 4222/08

2 Ca 4222/08Arbeitsgericht29.09.2008

Regest

Soweit sich der Arbeitgeber ausschließlich auf außerbetriebliche Gründe beruft, beruft er sich auf eine unmittelbare Kausalkette zwischen außerbetrieblichem Grund und Wegfall des Bedürfnisses zur Beschäftigung einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern und muss sich daran messen lassen.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 4222/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-29

Aktenzeichen: 2 Ca 4222/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0929.2CA4222.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 1 KSchG

Leitsätze

Soweit sich der Arbeitgeber ausschließlich auf außerbetriebliche Gründe beruft, beruft er sich auf eine unmittelbare Kausalkette zwischen außerbetrieblichem Grund und Wegfall des Bedürfnisses zur Beschäftigung einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern und muss sich daran messen lassen.

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 14.7.2008 beendet werden wird.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Der Streitwert beträgt 4.200,00 €.

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