4 Ca 3710/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-24, 4 Ca 3710/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-24, 4 Ca 3710/08
4 Ca 3710/08Arbeitsgericht24.09.2008
Regest
§ 3 des Tarifvertrages über Einmalzahlungen im Bereich des öffentlichen Dienstes ist dahingehend auszulegen, dass die dort geregelte Entgelterhöhung zum 01.01.2008 nur für die der ab 01.11.2006 eingeführten Entgelttabelle zum TV-L gilt, nicht jedoch für nach der Entgelttabelle des TVPrakt vergütete Praktikanten.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 3710/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-24
Aktenzeichen: 4 Ca 3710/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0924.4CA3710.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
§ 3 des Tarifvertrages über Einmalzahlungen im Bereich des öffentlichen Dienstes ist dahingehend auszulegen, dass die dort geregelte Entgelterhöhung zum 01.01.2008 nur für die der ab 01.11.2006 eingeführten Entgelttabelle zum TV-L gilt, nicht jedoch für nach der Entgelttabelle des TVPrakt vergütete Praktikanten.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Der Streitwert beträgt 242,40 €.
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Die Berufung wird für den Kläger zugelassen.
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