12 Ca 2136/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-05, 12 Ca 2136/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-05, 12 Ca 2136/08
12 Ca 2136/08Arbeitsgericht05.09.2008
Regest
1. Die Gerichte für Arbeitssachen können bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung (hier: Dienstliche Beurteilung) ihr Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens des Beurteilenden setzen. 2. Die Klage gegen eine Dienstliche Beurteilung muss konkrete Angriffspunkte enthalten.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 2136/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-05
Aktenzeichen: 12 Ca 2136/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0905.12CA2136.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
- Die Gerichte für Arbeitssachen können bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung (hier: Dienstliche Beurteilung) ihr Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens des Beurteilenden setzen.
- Die Klage gegen eine Dienstliche Beurteilung muss konkrete Angriffspunkte enthalten.
Tenor
- Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Streitwert: 4.000,00 €
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