Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-05, 12 Ca 2136/08

12 Ca 2136/08Arbeitsgericht05.09.2008

Regest

1. Die Gerichte für Arbeitssachen können bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung (hier: Dienstliche Beurteilung) ihr Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens des Beurteilenden setzen. 2. Die Klage gegen eine Dienstliche Beurteilung muss konkrete Angriffspunkte enthalten.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ca 2136/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-05

Aktenzeichen: 12 Ca 2136/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0905.12CA2136.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: ...

Leitsätze

  1. Die Gerichte für Arbeitssachen können bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung (hier: Dienstliche Beurteilung) ihr Ermessen nicht an die Stelle des Ermessens des Beurteilenden setzen.
  2. Die Klage gegen eine Dienstliche Beurteilung muss konkrete Angriffspunkte enthalten.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Streitwert: 4.000,00 €

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