4 Ca 3537/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-13, 4 Ca 3537/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-13, 4 Ca 3537/08
4 Ca 3537/08Arbeitsgericht13.08.2008
Regest
1.Setzt ein Arbeitgeber ein fachliches Anforderungsprofil für eine Stelle fest, so ist er an dieses gebunden. Erfüllt ein Stellenbewerber dieses Profil nicht, so kommt es auf die Frage der dienstlichen Beurteilungen nicht mehr an. 2.Die Anforderung Kenntnisse der Innovationspolitik kann nicht dadurch ausgefüllt werden, dass ein Bewerber in einem Teilbereich die Innovationspolitik praktisch umgesetzt werden. Dieses führt nicht automatisch zu besseren Kenntnisse der Politik.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 3537/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-13
Aktenzeichen: 4 Ca 3537/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0813.4CA3537.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
1.Setzt ein Arbeitgeber ein fachliches Anforderungsprofil für eine Stelle fest, so ist er an dieses gebunden. Erfüllt ein Stellenbewerber dieses Profil nicht, so kommt es auf die Frage der dienstlichen Beurteilungen nicht mehr an.
2.Die Anforderung Kenntnisse der Innovationspolitik kann nicht dadurch ausgefüllt werden, dass ein Bewerber in einem Teilbereich die Innovationspolitik praktisch umgesetzt werden. Dieses führt nicht automatisch zu besseren Kenntnisse der Politik.
Tenor
1.E. wird verurteilt, über die Bewerbung der Klägerin um die Stelle der Leitung des Referates 424 "Internationale Beziehungen, Studierendenaustausch" im N.X. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt e..
3.Der Streitwert beträgt 10.000,00 €.
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