Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-12, 7 Ca 1545/08

7 Ca 1545/08Arbeitsgericht12.08.2008

Regest

§ 16 Abs. 5 TV-L gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf Zahlung einer Zulage, sondern einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB. Eine solche Zulage kann auch bereits vorhandenen Beschäftigten gewährt werden.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 1545/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-12

Aktenzeichen: 7 Ca 1545/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0812.7CA1545.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 315 BGB; § 16 Abs. 5 TV-L

Leitsätze

§ 16 Abs. 5 TV-L gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf Zahlung einer Zulage, sondern einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB. Eine solche Zulage kann auch bereits vorhandenen Beschäftigten gewährt werden.

Tenor

1.E. c. wird verurteilt, dem Kläger eine Zulage nach § 16 Abs. 5 U. i. H. v. 520,00 EUR (i. W. fünfhundertzwanzig Euro, Cent wie nebenstehend) monatlich zu gewähren.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt e. c..

3.Der Streitwert beträgt 7.400,00 €.

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