7 Ca 1545/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-12, 7 Ca 1545/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-12, 7 Ca 1545/08
7 Ca 1545/08Arbeitsgericht12.08.2008
Regest
§ 16 Abs. 5 TV-L gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf Zahlung einer Zulage, sondern einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB. Eine solche Zulage kann auch bereits vorhandenen Beschäftigten gewährt werden.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 1545/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-12
Aktenzeichen: 7 Ca 1545/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0812.7CA1545.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 315 BGB; § 16 Abs. 5 TV-L
Leitsätze
§ 16 Abs. 5 TV-L gewährt keinen unmittelbaren Anspruch auf Zahlung einer Zulage, sondern einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB. Eine solche Zulage kann auch bereits vorhandenen Beschäftigten gewährt werden.
Tenor
1.E. c. wird verurteilt, dem Kläger eine Zulage nach § 16 Abs. 5 U. i. H. v. 520,00 EUR (i. W. fünfhundertzwanzig Euro, Cent wie nebenstehend) monatlich zu gewähren.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt e. c..
3.Der Streitwert beträgt 7.400,00 €.
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