Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-06, 4 Ca 3086/08

4 Ca 3086/08Arbeitsgericht06.08.2008

Regest

1. Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mit einer Kündigung 2. Eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mt einer Kündigung nach § 123 BGB kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber unbedingt den Ausspruch dieser Kündigung für den Fall der Nichtannahme des Vertrages in Aussicht stellt. Die ledigliche Äußerung, die Kündigung komme - neben anderen Maßnahmen - in Betracht, stellt keine hinreichende Drohung dar.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 3086/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-06

Aktenzeichen: 4 Ca 3086/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0806.4CA3086.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: ...

Leitsätze

  1. Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mit einer Kündigung
  2. Eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mt einer Kündigung nach § 123 BGB kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber unbedingt den Ausspruch dieser Kündigung für den Fall der Nichtannahme des Vertrages in Aussicht stellt. Die ledigliche Äußerung, die Kündigung komme - neben anderen Maßnahmen - in Betracht, stellt keine hinreichende Drohung dar.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Streitwert beträgt 15.461,40 €.

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