4 Ca 3086/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-06, 4 Ca 3086/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-06, 4 Ca 3086/08
4 Ca 3086/08Arbeitsgericht06.08.2008
Regest
1. Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mit einer Kündigung 2. Eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mt einer Kündigung nach § 123 BGB kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber unbedingt den Ausspruch dieser Kündigung für den Fall der Nichtannahme des Vertrages in Aussicht stellt. Die ledigliche Äußerung, die Kündigung komme - neben anderen Maßnahmen - in Betracht, stellt keine hinreichende Drohung dar.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 3086/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-06
Aktenzeichen: 4 Ca 3086/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0806.4CA3086.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
- Einzelfallentscheidung zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mit einer Kündigung
- Eine Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen rechtswidriger Drohung mt einer Kündigung nach § 123 BGB kommt nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber unbedingt den Ausspruch dieser Kündigung für den Fall der Nichtannahme des Vertrages in Aussicht stellt. Die ledigliche Äußerung, die Kündigung komme - neben anderen Maßnahmen - in Betracht, stellt keine hinreichende Drohung dar.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt 15.461,40 €.
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