4 Ca 2452/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-30, 4 Ca 2452/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-30, 4 Ca 2452/08
4 Ca 2452/08Arbeitsgericht30.07.2008
Regest
Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat die Dauer des Vertretungsbedarfs unrichtig mit, so ist die Befristung wegen Verstoßes gegen § 72 Abs. 1 LPVG a.F. unwirksam, weil dem Personalrat die Möglichkeit genommen wurde, auf eine längere Befristung hinzuwirken.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ca 2452/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-30
Aktenzeichen: 4 Ca 2452/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0730.4CA2452.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
Teilt der Arbeitgeber dem Personalrat die Dauer des Vertretungsbedarfs unrichtig mit, so ist die Befristung wegen Verstoßes gegen § 72 Abs. 1 LPVG a.F. unwirksam, weil dem Personalrat die Möglichkeit genommen wurde, auf eine längere Befristung hinzuwirken.
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers bei der Beklagten nicht durch Befristungsvereinbarung vom 28.9.2007 zum 31.8.2008 sein Ende findet.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt das c.
3.Der Streitwert beträgt 9.000,00 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.