6 Ca 1542/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-10, 6 Ca 1542/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-10, 6 Ca 1542/08
6 Ca 1542/08Arbeitsgericht10.07.2008
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ca 1542/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-10
Aktenzeichen: 6 Ca 1542/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0710.6CA1542.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Leitsätze
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Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 470,76 € (i. W.: vierhundertsiebzig 76/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 117,69 EUR seit dem 01.02.2008, dem 01.03.2008, 01.04.2008 und 01.05.2008 zu zahlen.
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- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch ab dem 01.05.2008 eine Gehaltserhöhung von 3 % bezogen auf das Entgelt für Dezember 2007 zu gewähren.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Streitwert 4.453,20 EUR.
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- Die Berufung des Klägers wird nicht zugelassen.
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