Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-10, 6 Ca 1542/08

6 Ca 1542/08Arbeitsgericht10.07.2008

Regest

./.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ca 1542/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-10

Aktenzeichen: 6 Ca 1542/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0710.6CA1542.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

./.

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 470,76 € (i. W.: vierhundertsiebzig 76/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 117,69 EUR seit dem 01.02.2008, dem 01.03.2008, 01.04.2008 und 01.05.2008 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch ab dem 01.05.2008 eine Gehaltserhöhung von 3 % bezogen auf das Entgelt für Dezember 2007 zu gewähren.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Streitwert 4.453,20 EUR.
    1. Die Berufung des Klägers wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.