13 Ca 3517/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-10, 13 Ca 3517/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-07-10, 13 Ca 3517/08
13 Ca 3517/08Arbeitsgericht10.07.2008
Regest
Verspäteter Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ( § 341 ZPO)
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 13 Ca 3517/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-10
Aktenzeichen: 13 Ca 3517/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0710.13CA3517.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
Verspäteter Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ( § 341 ZPO)
Tenor
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Der Einspruch der Beklagten vom 13.06.2008 gegen den Vollstreck-ungsbescheid vom 03.06.2008 wird gemäß § 341 ZPO als unzulässig verworfen.
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Die weiteren Kosten des Rechtsstreit trägt die Beklagte
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Der Streitwert beträgt 828,46 € .
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