7 Ca 137/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-24, 7 Ca 137/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-24, 7 Ca 137/08
7 Ca 137/08Arbeitsgericht24.06.2008
Regest
Die Personalzuordnung von Mitarbeitern im Rahmen der Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW ist mitbestimmungsfrei. Der Gesetzgeber konnte ein MItbestimmungsrecht nach dem LPVG ausschließen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung konnte der Arbeitgeber ein Punkteschemata zu einem bestimmten Stichtag verwenden.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 137/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 7 Ca 137/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0624.7CA137.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 10 Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW, § 4 Abs. 3 TV-L, § 315 BGB
Leitsätze
Die Personalzuordnung von Mitarbeitern im Rahmen der Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NRW ist mitbestimmungsfrei. Der Gesetzgeber konnte ein MItbestimmungsrecht nach dem LPVG ausschließen. Im Rahmen seiner Ermessensausübung konnte der Arbeitgeber ein Punkteschemata zu einem bestimmten Stichtag verwenden.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Der Streitwert beträgt 9.000,00 €.
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