6 Ca 6736/07•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-29, 6 Ca 6736/07
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-29, 6 Ca 6736/07
6 Ca 6736/07Arbeitsgericht29.05.2008
Regest
1. Auslegung des § 16 c TV-Ärzte-VKA; Eingruppierung als Oberarzt 2. Ein Teilbereich im Sinne des § 16 c TV-Ärzte-VKA muss nicht notwendigerweise die Voraussetzungen eines Funktionsbereichs erfüllen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der Teilbereich ein wissenschaftlich anerkanntes Spezialgebiet darstellt. 3. Selbständig ist ein Teilbereich, wenn er organisatorisch abgegrenzt ist. Dies erfordert eine personelle und räumliche Eigenständigkeit.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ca 6736/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 6 Ca 6736/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0529.6CA6736.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Leitsätze
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Auslegung des § 16 c TV-Ärzte-VKA; Eingruppierung als Oberarzt
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Ein Teilbereich im Sinne des § 16 c TV-Ärzte-VKA muss nicht notwendigerweise die Voraussetzungen eines Funktionsbereichs erfüllen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der Teilbereich ein wissenschaftlich anerkanntes Spezialgebiet darstellt.
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Selbständig ist ein Teilbereich, wenn er organisatorisch abgegrenzt ist. Dies erfordert eine personelle und räumliche Eigenständigkeit.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Der Streitwert beträgt 27.843,48 €.
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Die Berufung wird zugelassen.
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