Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-29, 6 Ca 6736/07

6 Ca 6736/07Arbeitsgericht29.05.2008

Regest

1. Auslegung des § 16 c TV-Ärzte-VKA; Eingruppierung als Oberarzt 2. Ein Teilbereich im Sinne des § 16 c TV-Ärzte-VKA muss nicht notwendigerweise die Voraussetzungen eines Funktionsbereichs erfüllen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der Teilbereich ein wissenschaftlich anerkanntes Spezialgebiet darstellt. 3. Selbständig ist ein Teilbereich, wenn er organisatorisch abgegrenzt ist. Dies erfordert eine personelle und räumliche Eigenständigkeit.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ca 6736/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-29

Aktenzeichen: 6 Ca 6736/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0529.6CA6736.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

  1. Auslegung des § 16 c TV-Ärzte-VKA; Eingruppierung als Oberarzt

  2. Ein Teilbereich im Sinne des § 16 c TV-Ärzte-VKA muss nicht notwendigerweise die Voraussetzungen eines Funktionsbereichs erfüllen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der Teilbereich ein wissenschaftlich anerkanntes Spezialgebiet darstellt.

  3. Selbständig ist ein Teilbereich, wenn er organisatorisch abgegrenzt ist. Dies erfordert eine personelle und räumliche Eigenständigkeit.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Streitwert beträgt 27.843,48 €.

  4. Die Berufung wird zugelassen.

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