10 Ca 977/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 10 Ca 977/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-27, 10 Ca 977/08
10 Ca 977/08Arbeitsgericht27.05.2008
Regest
1. Im Zusammenhang mit dem Streit über die Wirksamkeit einer Versetzung ist neben einem Feststellungsantrag auch ein Unterlassungsantrag möglich. Dieser richtet sich als Leistungsantrag gegen die vertragswidrige einseitige Zuweisung des neuen Arbeitsplatzes. 2. Zur Frage der Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes bei Entzug von Personalführungsverantwortung.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 10 Ca 977/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 10 Ca 977/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0527.10CA977.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: ---
Leitsätze
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Im Zusammenhang mit dem Streit über die Wirksamkeit einer Versetzung ist neben einem Feststellungsantrag auch ein Unterlassungsantrag möglich. Dieser richtet sich als Leistungsantrag gegen die vertragswidrige einseitige Zuweisung des neuen Arbeitsplatzes.
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Zur Frage der Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes bei Entzug von Personalführungsverantwortung.
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger einseitig die Tätigkeit als "Fachreferent Sanierung Rechtsschutz" gemäß Versetzung vom 04.03.2008 zuzuweisen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, das im Intranet hinterlegte Organigramm in Bezug auf den Kläger dahingehend zu ergänzen, dass bei dem Kläger der Zusatz "Teamleiter" erscheint.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 47% und der Kläger zu 53%.
4.Der Streitwert beträgt 8.500,00 €.
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