Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-26, 2 Ca 181/08

2 Ca 181/08Arbeitsgericht26.05.2008

Regest

"Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers setzt voraus, dass die Beschäftigung möglich ist. Entfällt der Arbeitsplatz ersatzlos, ist die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs unmöglich. Dies gilt auch dann, wenn der bisherige Arbeitsbereich aufgeteilt worden ist. Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Aufgliederung besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes kommt nur in Missbrauchsfällen in Betracht. "

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 181/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-26

Aktenzeichen: 2 Ca 181/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0526.2CA181.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 611 BGB

Leitsätze

"Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers setzt voraus, dass die Beschäftigung möglich ist. Entfällt der Arbeitsplatz ersatzlos, ist die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs unmöglich. Dies gilt auch dann, wenn der bisherige Arbeitsbereich aufgeteilt worden ist. Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Aufgliederung besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes kommt nur in Missbrauchsfällen in Betracht. "

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Streitwert beträgt 10.237,50 €

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