2 Ca 181/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-26, 2 Ca 181/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-26, 2 Ca 181/08
2 Ca 181/08Arbeitsgericht26.05.2008
Regest
"Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers setzt voraus, dass die Beschäftigung möglich ist. Entfällt der Arbeitsplatz ersatzlos, ist die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs unmöglich. Dies gilt auch dann, wenn der bisherige Arbeitsbereich aufgeteilt worden ist. Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Aufgliederung besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes kommt nur in Missbrauchsfällen in Betracht. "
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ca 181/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-26
Aktenzeichen: 2 Ca 181/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0526.2CA181.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 611 BGB
Leitsätze
"Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers setzt voraus, dass die Beschäftigung möglich ist. Entfällt der Arbeitsplatz ersatzlos, ist die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs unmöglich. Dies gilt auch dann, wenn der bisherige Arbeitsbereich aufgeteilt worden ist. Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Aufgliederung besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes kommt nur in Missbrauchsfällen in Betracht. "
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Der Streitwert beträgt 10.237,50 €
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