12 Ga 22/08•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-14, 12 Ga 22/08
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-14, 12 Ga 22/08
12 Ga 22/08Arbeitsgericht14.03.2008
Regest
Eine Lehrtätigkeit zum Zwecke der Erprobung kann ebenso wenig wie der Berufsbegleitende Vorbereitungsdienst auf die Probezeit analog § 29 III LVO angerechnet werden.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 12 Ga 22/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-14
Aktenzeichen: 12 Ga 22/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2008:0314.12GA22.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: ...
Leitsätze
Eine Lehrtätigkeit zum Zwecke der Erprobung kann ebenso wenig wie der Berufsbegleitende Vorbereitungsdienst auf die Probezeit analog § 29 III LVO angerechnet werden.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3.Streitwert: 4.000,00 €, auch gem. § 63 GKG.
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