Arbeitsgericht Düsseldorf, 2007-10-23, 7 Ca 4805/07

7 Ca 4805/07Arbeitsgericht23.10.2007

Regest

Es gibt keine "umgekehrte Zusammenhangsklage".

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 4805/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-23

Aktenzeichen: 7 Ca 4805/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2007:1023.7CA4805.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 2 ArbGG

Leitsätze

Es gibt keine "umgekehrte Zusammenhangsklage".

Tenor

Der Rechtsweg vor den Gerichten für Arbeitsachen ist zulässig.

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