Arbeitsgericht Düsseldorf, 2006-05-23, 6 Ca 1515/06

6 Ca 1515/06Arbeitsgericht23.05.2006

Regest

Verstoß gegen arbeitsvertragliches Umzugsgebot kein Kündigungsgrund (Einzelfallentscheidung).

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ca 1515/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-23

Aktenzeichen: 6 Ca 1515/06

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2006:0523.6CA1515.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: .

Leitsätze

Verstoß gegen arbeitsvertragliches Umzugsgebot kein Kündigungsgrund (Einzelfallentscheidung).

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 20.02.2005 aufgelöst ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Leiter Feuerwehr/Werksicherheit weiter zu beschäftigen.

3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.Der Streitwert wird auf 16.770,-- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.