6 Ca 1515/06•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2006-05-23, 6 Ca 1515/06
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2006-05-23, 6 Ca 1515/06
6 Ca 1515/06Arbeitsgericht23.05.2006
Regest
Verstoß gegen arbeitsvertragliches Umzugsgebot kein Kündigungsgrund (Einzelfallentscheidung).
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ca 1515/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-23
Aktenzeichen: 6 Ca 1515/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2006:0523.6CA1515.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: .
Leitsätze
Verstoß gegen arbeitsvertragliches Umzugsgebot kein Kündigungsgrund (Einzelfallentscheidung).
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 20.02.2005 aufgelöst ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Leiter Feuerwehr/Werksicherheit weiter zu beschäftigen.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Der Streitwert wird auf 16.770,-- € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.