Arbeitsgericht Bocholt, 2020-03-12, 4 Ca 1794/19

4 Ca 1794/19Arbeitsgericht12.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bocholt — 4 Ca 1794/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-12

Aktenzeichen: 4 Ca 1794/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2020:0312.4CA1794.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.10.2019 beendet wird.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Zerspannungsmechaniker weiterzubeschäftigen.

  • 3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger aus einem fiktiven Kostenstreitwert von 14.622,65 EUR zu 20 Prozent und die Beklagte zu 80 Prozent.

  • 4. Der Streitwert wird auf 11.698,12 EUR festgesetzt.

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