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4 Ca 1794/19•Arbeitsgericht Bocholt, 2020-03-12, 4 Ca 1794/19
4 Ca 1794/19Arbeitsgericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 4 Ca 1794/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGBOH:2020:0312.4CA1794.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.10.2019 beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Zerspannungsmechaniker weiterzubeschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger aus einem fiktiven Kostenstreitwert von 14.622,65 EUR zu 20 Prozent und die Beklagte zu 80 Prozent.
4. Der Streitwert wird auf 11.698,12 EUR festgesetzt.
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