Arbeitsgericht Bochum, 2024-10-11, 1 Ca 831/24

1 Ca 831/24Arbeitsgericht11.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 1 Ca 831/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-11

Aktenzeichen: 1 Ca 831/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2024:1011.1CA831.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1.Kammer

Tenor

wird gegen die ordnungsgemäß geladene Beklagte wegen des unentschuldigten Ausbleibens ihres Geschäftsführers im Kammertermin am 10.10.2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 € festgesetzt (§§ 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG, 141 Abs. 3 S. 1, 380 Abs. 1 ZPO).

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