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3 Ca 553/21•Arbeitsgericht Bochum, 2022-01-12, 3 Ca 553/21
3 Ca 553/21Arbeitsgericht12.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-12
Aktenzeichen: 3 Ca 553/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2022:0112.3CA553.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 04.06.2021 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Säumniskosten, welche die Beklagte trägt.
3. Der Streitwert wird auf 18.636,48 EUR festgesetzt.
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