Arbeitsgericht Bochum, 2022-01-12, 3 Ca 553/21

3 Ca 553/21Arbeitsgericht12.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 3 Ca 553/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-12

Aktenzeichen: 3 Ca 553/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2022:0112.3CA553.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  • 1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 04.06.2021 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Säumniskosten, welche die Beklagte trägt.

  • 3. Der Streitwert wird auf 18.636,48 EUR festgesetzt.

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