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3 Ca 997/21•Arbeitsgericht Bochum, 2021-12-01, 3 Ca 997/21
3 Ca 997/21Arbeitsgericht01.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-01
Aktenzeichen: 3 Ca 997/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2021:1201.3CA997.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird zum 31.03.2022 aufgelöst und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 30.000,00 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.
Der Streitwert wird auf 17.550,20 EUR festgesetzt.
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