Arbeitsgericht Bochum, 2021-06-04, 5 Ca 98/21

5 Ca 98/21Arbeitsgericht04.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 5 Ca 98/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-04

Aktenzeichen: 5 Ca 98/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2021:0604.5CA98.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Zuschüsse zu verbleibenden Krankheitskosten über den 01.01.2021 hinaus zu gewähren.
    1. Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte.
    1. Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

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