Arbeitsgericht Bochum, 2014-07-02, 3 BV 1/14

3 BV 1/14Arbeitsgericht02.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bochum — 3 BV 1/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: 3 BV 1/14

ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2014:0702.3BV1.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, es zu unterlassen, Schwerbehinderte im Betrieb abzumahnen, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung beteiligt zu haben.

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