3 Ca 2843/10•Arbeitsgericht Bochum, 2011-03-31, 3 Ca 2843/10
Arbeitsgericht Bochum, 2011-03-31, 3 Ca 2843/10
3 Ca 2843/10Arbeitsgericht31.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bochum — 3 Ca 2843/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-31
Aktenzeichen: 3 Ca 2843/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2011:0331.3CA2843.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15313,54 EUR brutto (i.W.: Fünfzehntausenddreihundertdreizehn 54/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 792,11 EUR seit dem 02.09.2010,
aus weiteren 2904,41 EUR seit dem 02.10.2010,
aus weiteren 2904,41 EUR seit dem 02.11.2010,
aus weiteren 2904,41 EUR seit dem 02.12.2010,
aus weiteren 2904,14 EUR seit dem 02.01.2011 und
aus weiteren 2904,41 EUR seit dem 02.02.2011 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 15313,54 EUR festgesetzt.
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