Arbeitsgericht Bonn, 2024-12-05, 6 BV 123/24

6 BV 123/24Arbeitsgericht05.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bonn — 6 BV 123/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-05

Aktenzeichen: 6 BV 123/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:1205.6BV123.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Tenor

1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit der Regelungsthematik „Einführung und Anwendung des IT-Systems UKG Your Time“ wird der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht D, O K, bestellt.

2. Die Zahl der von den Beteiligten jeweils zu benennenden Beisitzer wird auf drei festgesetzt.

3. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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