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2 Ca 345/23•Arbeitsgericht Bonn, 2024-04-24, 2 Ca 345/23
2 Ca 345/23Arbeitsgericht24.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-24
Aktenzeichen: 2 Ca 345/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0424.2CA345.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 33.795,51 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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