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1 Ca 1122/23•Arbeitsgericht Bonn, 2024-04-16, 1 Ca 1122/23
1 Ca 1122/23Arbeitsgericht16.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-16
Aktenzeichen: 1 Ca 1122/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0416.1CA1122.23.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung vom 27.06.2023 noch durch die Kündigung vom 20.07.2023 noch durch die Kündigung vom 26.10.2023 aufgelöst wurde bzw. aufgelöst werden wird.
Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstands für dieses Teilurteil wird auf EUR 70.000,00 festgesetzt.
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