Arbeitsgericht Bonn, 2024-03-21, 1 Ca 1293/23

1 Ca 1293/23Arbeitsgericht21.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bonn — 1 Ca 1293/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-21

Aktenzeichen: 1 Ca 1293/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0321.1CA1293.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten nicht aufgrund der Befristungsabrede im gerichtlich protokollierten Vergleich vom 17.02.2021 (1 Ca 2349/20) zum 31.12.2023 beendet wurde.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 14.250,00 EUR festgesetzt.

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