Arbeitsgericht Bonn, 2024-02-06, 3 BV 13/24

3 BV 13/24Arbeitsgericht06.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bonn — 3 BV 13/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-06

Aktenzeichen: 3 BV 13/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2024:0206.3BV13.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Beschwerde des Arbeitnehmers B K vom 04.10.2023“ wird Herr S, Direktor des ArbG D, bestellt.
    1. Die Anzahl der Beisitzer wird auf drei je Seite festgesetzt

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