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1 BV 35/22•Arbeitsgericht Bonn, 2023-08-31, 1 BV 35/22
Entscheidungsdatum: 2023-08-31
Aktenzeichen: 1 BV 35/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2023:0831.1BV35.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass der in der Sitzung des Betriebsrats vom 23.03.2022 gefasste Beschluss zur Abberufung der Antragstellerin aus der Freistellung nichtig ist.
Es wird festgestellt, dass der in der Sitzung des Betriebsrats vom 23.02.2022 gefasste Beschluss zur Abberufung der Antragstellerin aus dem Betriebsausschuss nichtig ist.
Es wird festgestellt, dass die in der Sitzung des Betriebsrats vom 11.04.2022 erfolgte Wahl der Beteiligten zu 5) in die Freistellung nichtig ist.
Es wird festgestellt, dass die in der Sitzung des Betriebsrats vom 11.04.2022 erfolgte Wahl des Beteiligten zu 6) in den Betriebsausschuss nichtig ist.
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