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1 Ca 1444/22•Arbeitsgericht Bonn, 2023-05-04, 1 Ca 1444/22
1 Ca 1444/22Arbeitsgericht04.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-04
Aktenzeichen: 1 Ca 1444/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGBN:2023:0504.1CA1444.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Versetzungsanordnung der Beklagten vom 10.10.2022, die Klägerin zum 01.11.2022 in den Bereich XN. zu versetzen, unwirksam ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 16.000,-EUR festgesetzt.
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